Auch bei den TSF ist nach dem Ende der Sommerferien der (Sport-)Betrieb weitgehend wieder angelaufen:


Einige Dinge können zwar nicht so stattfinden, wie wir es vor Corona kannten und schätzten. Aber wir sind froh und stolz darauf, im Großen und Ganzen unseren Sportlern wieder ein gewohnt hochwertiges, auf die Corona-Bedingungen abgestimmtes Sportprogramm anbieten zu können!

Die wichtigsten Bedingungen der aktuellen Corona-Landesverordnung und der Corona-Verordnung Sport Stand 14.9.2020 sind:

Sport ist in Gruppen von bis zu 20 Personen wieder erlaubt. Dabei sind auch die für die jeweilige Sportart üblichen Spiel- und Trainingssituationenerlaubt, in denen der sonst vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten wird. Auch größere Gruppen sind ausnahmsweise zulässig, beispielsweise, wenn Wettkämpfe sonst nicht sinnvoll durchgeführt werden können.
Eine Maskenpflicht im Training und Spielbetrieb besteht nicht. Der Mindestabstand, bzw. ggf. eine Maskenpflicht, gilt hingegen in Umkleiden, Duschen und auf den Laufwegen. Daher sind in allen Turnhallen Wegführungen ausgeschildert. Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken: Am besten kommen die Sportler bereits umgezogen zum Training und Duschen zu Hause. Möglichkeiten zum Händewaschen und zur Desinfektion stehen in allen Hallen zur Verfügung. Körperkontakte, insb. Händeschütteln und Umarmen, sind soweit wie möglich zu vermeiden.

Zwischen einzelnen Gruppen sind räumliche und zeitliche Abstände einzuhalten. Es ist möglichst gut zu lüften. Gemeinsam genutzte Trainingsgeräte sind nach Benutzung gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren. Auch alle Sportstätten werden nach besonderen Reinigungsplänen besonders gründlich gereinigt. Die Kontaktdaten jedes Teilnehmers werden gemäß § 6 Corona-VO separat erfasst.

Die TSF verfügen über ein übergreifendes Hygienekonzept; zusätzlich haben alle Abteilungen und das Fitnessstudio eigene Konzepte zur Umsetzung der gesetzlichen, städtischen und vereinseigenen Vorgaben. Der Vorstand kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben in unregelmäßigen Stichproben.

Eine Teilnahme am Sportbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.

Selbstverständlich darf niemand an unseren Sportangeboten teilnehmen oder anwesend sein, der/die in Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person stand oder steht und seit dem letzten Kontakt keine 14 Tage vergangen sind, oder der/die die typischen Symptome einer Corona-Infektion (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten o.ä.) aufweist.