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Schutzbeauftragte für den Kinder- und Jugendschutz

Kinderschutz im Sportverein ist ein sehr wichtiges und ernstes Thema. Vorfälle sexueller Gewalt kommen leider immer wieder vor. Auch andere Formen von Gewalt können angesichts des besonderen Verhältnisses zwischen Trainer*in und Sportler*in in besonderem Maß auftreten.

Unsere Schutzbeauftragten stehen als zusätzliche Ansprechpartner und Vertrauenspersonen zur Verfügung, wenn eine betroffene Person in ihrem sportlichen oder auch privaten Umfeld niemanden kennt, dem sie sich in Gewaltschutzfragen anvertrauen kann. Auch unsere Trainer*innen dürfen sich mit ihren Fragen jederzeit an sie wenden.

Unsere aktuellen Schutzbeauftragten sind:

Kerstin Buchholtz

Telefon: 0175 62 714 85     (14:00 – 21:00 Uhr)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Brief an die Geschäftsstelle:
TSF Ditzingen 1893 e.V.
Ringwiesenstraße 14
71254 Ditzingen

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gesucht: Schutzbeauftragter (m/d)

wende DIch bei Interesse an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder an Kerstin mit nebenstehender Telefonnummer

 

 

Aufgaben der Schutzbeauftragten

  • Ansprechpartner für Betroffene im Erstkontakt
  • Dokumentation des Falls (anonym oder personalisiert) und Weiterleitung an den Vorstand
  • Ggf. Teil des Krisenteams und beteiligt an der weiteren Aufarbeitung
  • Vermittlung von zusätzlichen Beratungsangeboten (vor allem im privaten Kontext, wie z.B. häusliche Gewalt)
  • Beratung für Trainer*innen und Übungsleiter*innen, wenn sich im Training Betroffene an sie wenden und sie dabei Unterstützung benötigen
  • Ansprechpartner für Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die durch Kinder und Jugendliche Gewalt oder übergriffiges Verhalten erlebt haben (z.B. distanzlose Kinder, sexualisierte Belästigung durch Jugendliche)
  • Ansprechpartner für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei Fragen zur schutzgerechten Ausgestaltung des Sportbetriebs

Unsere Schutzbeauftragten sind, wie Kerstin, im Idealfall in keiner Abteilung selbst tätig. Sie können daher in besonderem Maß einen angemessenen und objektiven Blick auf etwaige Verdachtsfälle gewährleisten.

 

 Hilfreiche Dokumente

  • Teaser "Kinderschutz 2024" file pdf
  • Liste Anlaufstellen file pdf
  • Flyer Schutzbeauftragte file pdf

 

Lebendiges Konzept

Das Schutzkonzept befindet sich noch in der Weiterentwicklung und somit auch die Aufgabe als Schutzbeauftragte. Wir prüfen stetig, wie sich dieser Prozess entwickelt und passen ggf. Abläufe darauf an. Daher wünschen wir uns einen konstruktiven Austausch und Umgang mit diesem wichtigen Thema und der Funktion des Schutzbeauftragten.

TSF Ditzingen 1893 e.V.
Vorstand

MY TSF

Was passiert hier?

 

Die TSF Ditzingen möchten DIR und allen anderen jungen Sportler/innen von 10 bis 21 Jahren im Verein die Möglichkeit geben, sich aktiv zu beteiligen.
Wir bauen eine Struktur auf, in der DU deine Ideen einbringen und die Zukunft des Vereins verändern kannst.

Dafür brauchen wir DICH!

Wie kannst du mitmachen?

Mitreden bei Jugendthemen im Verein
Mitgestalten bei Workshops, Projekten, ...
Mitbestimmen bei Versammlungen und als Vertreter/in der Vereinsjugend

Was hast du davon?

Einbringen von eigenen Vorstellungen
Stimme deiner Gruppe, Teams und Abteilung
Teilnahme an Fortbildungen
Bescheinigung deines ehrenamtlichen
Engagements

 

Kontakt

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Unser Verein

Vorstand:

Unser Vorstand  besteht gemäß unserer Satzung aus vier oder fünf Personen: 1., 2. (und fakultativ:) 3. Vorsitzender, Hauptkassierer und Schriftführer.
 
Der Vorstand wird jeweils für zwei Jahre auf der Mitgliederversammlung gewählt. Leider sind aktuell die Posten des 2. und 3. Vorsitzenden und des Schriftführers nicht besetzt. Das ist schade - denn ohne (ehrenamtliches) Engagement (auch) auf Ebene des Hauptvereins ist unser Verein nicht handlungs- und überlebensfähig.
 
Der Vorstand leitet den Verein im Rahmen der Satzung und des Gesetzes. Er wird dabei von Geschäftsstelle, Hauptausschuss  und Jugendvorstand unterstützt. Mit Hilfe der Geschäftsstelle erledigen die Vorstandsmitglieder die laufenden Geschäfte. Sie bereiten die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Hauptausschusses vor. Der Vorstand, und insbesondere der Hauptkassierer, verwaltet zudem das Vereinsvermögen. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und nach innen. Weil vier Augen mehr sehen als nur zwei, werden wichtige Unterschriften immer von zwei Vorständen gemeinsam geleistet.

 

Erweiterter Vorstand:

Zu seiner Unterstützung kann der Vorstand Mitglieder in einen Erweiterten Vorstand (e.V.) berufen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands übernehmen längerfristig oder projektweise Aufgaben (beispielsweise im Bereich IT, Hausverwaltung, Datenschutz, Fitnessstudio) und entlasten so den gewählten Vorstand.

 

Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss (HA) berät die wichtigen Vereinsangelegenheiten mit dem Vorstand und fasst eine Reihe besonders wichtiger Beschlüsse. Damit er seinen Aufgaben gerecht werden kann, bringt der Vorstand alle wichtigen Themen in den Hauptausschuss ein, bereitet dessen Beschlüsse vor und setzt diese danach um. Der Hauptausschuss tritt drei- bis viermal im Jahr zusammen.

 

Arbeitsgruppen:

Unsere Arbeitsgruppen unterstützen Vorstand und Hauptausschuss bei der Erarbeitung wichtiger Themen oder z.B. als Festausschuss bei der Vorbereitung von Vereinsfesten u.ä. Eine Mitarbeit ist überwiegend projektbezogen. Arbeitsgruppen werden durch den Vorstand oder im Hauptausschuss gebildet. Hier wird jederzeit Unterstützung benötigt und dankbar angenommen. Ansprechpartner ist Uli Meireis (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder gleich der jeweilige Arbeitsgruppenleiter. Egal ob aktives oder passives Mitglied, Turn- und Sportfreund oder Abteilungsmitarbeiter - bringt Euch ein!

 

Mitgliederversammlung:

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich im Frühjahr als Versammlung aller rund 2.300 Mitglieder zusammen. Sie wählt den Vorstand und die Kassenprüfer und entscheidet über die grundlegenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere über Satzungsänderungen, Beitragsänderungen und Kreditaufnahmen.
In der Mitgliederversammlung berichtet der Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Entwicklung des Vereinsvermögens, die Kassenprüfer präsentieren ihren Bericht und es wird über die Entlastungen von Vorstand, Hauptkassierer und Abteilungskassierern abgestimmt. Die Berichte der Abteilungen werden in der Regel schriftlich verfasst und ausgelegt.
Die Mitgliederversammlung kann zudem zur Würdigung besonderer Verdienste Ehrenmitgliedschaften verleihen und Ehrenvorsitzende wählen.

 

Abteilungen:

Unser Sportbetrieb wird zum Großteil von und in unseren 17 Abteilungen organisiert. Die Abteilungen haben alle mindestens einen Abteilungsleiter und in der Regel weitere Funktionäre, darunter eigene Kassierer und Jugendleiter und gegebenenfalls einen Abteilungsausschuss.
Die Abteilungen sind nicht rechtsfähig. Sie können also kein eigenes Vermögen bilden und Verträge nur dann alleine schließen, wenn diese keine große Bedeutung haben und keine größeren Verpflichtungen enthalten. Sie arbeiten aber im Rahmen der Satzung und weiteren Vereinsbeschlüsse fachlich selbständig und verwalten insbesondere ihre Abteilungskassen in eigener Verantwortung. Der Vorstand und in Bezug auf die Abteilungskassen insbesondere der jeweilige Hauptkassierer unterstützen die Abteilungen tatkräftig - sie sind die sportliche Grundlage unseres Vereins!

 

Mitglieder:

Unsere ca. 2300 Mitglieder versammeln sich jährlich in der Mitgliederversammlung, um ihre grundlegenden Rechte gegenüber Verein und Vorstand wahrzunehmen. Das Stimmrecht kann erst ab 16 Jahren und nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder sind die Zielgruppe des Sportangebots des Vereins und seine Daseinsberechtigung. Ein Verein kann nur funktionieren, wenn alle verein(t) mit anpacken: Alle Mitglieder sind daher aufgerufen, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten ehrenamtlich einzubringen!
Von unseren Mitgliedern sind etwa die Hälfte, nämlich rund 1100 Personen, Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren und damit Teil der Vereinsjugend!
Die TSF Vereinsjugend darf myt-reden, myt-gestalten, myt-bestimmen. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit Konzepte zum nachhaltigen Aufbau einer abteilungsübergreifenden Jugendarbeit und zur Unterstützung der Abteilungsjugenden.